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Vertreterversammlung kritisiert geplante Abwertung der Psychotherapie

Die Vertreterversammlung der KV Bremen stellt sich entschlossen gegen den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, der eine Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 vorsieht. Eine entsprechende Resolution wurde einstimmig auf der Sitzung der Vertreterversammlung am 17. März verabschiedet.

Die Resolution im vollen Wortlaut:

Resolution der Vertreterversammlung der KV Bremen vom 17.03.2026

Keine Kürzungen zu Lasten psychisch kranker Menschen

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen weist den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 entschieden zurück. Die geplante Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zum 1. April 2026 ist inakzeptabel und sendet ein gesundheitspolitisch fatales Signal.

Der Bedarf an ambulanter psychotherapeutischer Versorgung ist seit Jahren hoch und steigt weiter, während die Wartezeiten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf psychotherapeutische Versorgung in Bremen und Bremerhaven lang sind. In einer solchen Situation die Vergütung zu senken, bedeutet eine erhebliche Abwertung der ambulanten psychotherapeutischen Arbeit und gefährdet die Stabilität der Versorgung – auch im Land Bremen und in der gesamten Metropolregion.

Die ambulante psychotherapeutische Versorgung ist eine tragende und zugleich kosteneffiziente Säule des Gesundheitssystems. Sie ermöglicht wohnortnahe Behandlungen in Kooperation mit Kinder-, Haus- und Facharztpraxen, verhindert Chronifizierungen und reduziert kostenintensive stationäre Aufenthalte sowie langfristige krankheitsbedingte Ausfälle. Psychische Erkrankungen belasten zudem häufig das soziale Umfeld erheblich und erhöhen dort das Risiko weiterer Erkrankungen.

Zugleich sehen sich ambulante Praxen aufgrund steigender Betriebskosten, Inflation und wachsender bürokratischer Anforderungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. Statt diese Strukturen zu stärken, werden ihnen nun weitere finanzielle Mittel entzogen. Das ist gesundheitspolitisch kurzsichtig und verschärft bestehende Versorgungsengpässe.

Wer an der ambulanten Psychotherapie spart, spart an der Versorgung psychisch erkrankter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener. Die Leidtragenden dieser Entscheidung werden am Ende genau diese Personen und ihre Familien sein.

Die Vertreterversammlung der KV Bremen fordert die Gesundheitspolitik daher mit Nachdruck auf:

  • die Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen unverzüglich zurückzunehmen,
  • eine angemessene und verlässliche Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich sicherzustellen,
  • Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen nicht zulasten der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und damit zulasten psychisch erkrankter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener vorzunehmen.

Die Vertreterversammlung fordert weiterhin das Bundesministerium für Gesundheit als zuständige Rechtsaufsicht auf, den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zu beanstanden.

Psychische Gesundheit darf nicht zum Gegenstand kurzfristiger Sparpolitik werden. Wer die Versorgung in Bremen und Bremerhaven sichern will, darf die ambulante Psychotherapie in unserem Land nicht schwächen.

 

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