Für die Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit der Kryokonservierung von Ovarialgewebe kann die neue GOP 08622 (128 Punkte / 14,71 €) abgerechnet werden. Sie kann dreimal im Krankheitsfall und mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit bis zu viermal im Krankheitsfall berechnet werden.
Die neue GOP 08622 kann ausschließlich von Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin einer Praxis oder Einrichtung abgerechnet werden, die die Vorgaben gemäß § 6 Absatz 1 und Absatz 2 Nr.1 der Kryo-RL erfüllt.
Die GOP 08622 kann sowohl vor der Entnahme als auch für eine medizinisch notwendige Beratung vor dem Auftauen von Ovarialgewebe abgerechnet werden. In Folge der Aufnahme der GOP 08622 wird die Leistungslegende der GOP 08621 angepasst und auf die reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Hodengewebe begrenzt.
Findet die Reproduktionsmedizinische Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde statt, muss die GOP 08622V berechnet werden. Bitte beachten Sie, dass die GOP 08619, 08621, 08623 ebenfalls per Video berechnungsfähig ist. Weitere Informationen zur Videosprechstunde finden Sie auf der Homepage der KV Bremen Videosprechstunde
Für die Aufbereitung und Untersuchung des entnommenen Gewebes gibt es die neue GOP 08642 (1.210 Punkte / 139,05 Euro) und für die Aufbereitung und das Einfrieren die GOP 08643 (1.234 Punkte / 141,81 Euro).
Das Auftauen und Aufbereiten von Ovarialgewebe zwecks Wiederherstellung der Empfängnisfähigkeit rechnen Ärzte über die GOP 08649 (876 Punkte / 100,67 Euro) ab. Die Abrechnung der GOP 08649 setzt die Durchführung einer Beratung nach der GOP 08622 im selben Krankheitsfall voraus.
Die neuen GOP 08642, 08643 und 08649 können Vertragsärzte, ermächtigte Ärzte und ermächtigte ärztlich geleitete Einrichtungen abrechnen, welche die jeweiligen Vorgaben gemäß § 6 Kryo-RL erfüllen.
Bei männlichen Versicherten können die GOP 08642, 08643 und 08649 auch von Fachärzten mit Zusatz-Weiterbildung Andrologie abgerechnet werden, welche die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach § 5 Absatz 2 Nr. 3 Kryo-RL im Zusammenhang mit der Gewinnung von Samenzellen und der Entnahme von Keimzellgewebe anbieten. Die GOP werden in die Kapitel 10 (Dermatologie), 13 (Innere Medizin) und 26 (Urologie) aufgenommen.
Richtlinie zur Kryokonservierung - Gemeinsamer Bundesausschuss (g-ba.de)