Läuft eine eGK nach der gültigen Dauer von fünf Jahren aus oder tritt ein Patient einer Krankenkasse bei, muss die jeweilige Kasse eine neue Karte ausgeben. Da aber der Bestand an eGK-Kartenrohlingen aufgebraucht ist und Karten derzeit nicht lieferbar sind, müssen Versicherte mit einer Ersatzkarte bzw. Mitgliedsbescheinigung vorlieb nehmen, mit der sie die Praxen aufsuchen werden. Die Abrechnung erfolgt in solchen Fällen über das Ersatzverfahren mit der Begründung „Mitgliedschaft liegt vor“.