Es handelt sich dabei um Zuschläge im Zusammenhang mit der GOP 04562 beziehungsweise der GOP 13602 für die kontinuierliche Betreuung eines dialysepflichtigen Patienten.
Ende September sollten diese befristeten Zuschläge auslaufen. Mit dem nun gefassten Beschluss des Bewertungsausschusses konnten sie bis Ende Dezember 2022 verlängert werden. Diese Einigung mit dem GKV-Spitzenverband wurde allerdings nur unter der Voraussetzung erreicht, dass die Vergütung der GOP 04567 und 13603 ab dem 1. Oktober 2022 innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) erfolgt. Dafür werden keine zusätzlichen Finanzmittel in der MGV bereitgestellt.