Zuschlag für Versand von eArztbriefen gilt nicht mehr

Die GOP 01660 (1 Punkt / 0,11 Euro) zur Förderung der Versendung von eArztbriefen kann seit 1. Juli 2023 nicht mehr abgerechnet werden. Der Zuschlag galt befristet für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 30. Juni 2023.

#Abrechnung / Honorar