Zuschlag für Versand von eArztbriefen gilt nicht mehr
Die GOP 01660 (1 Punkt / 0,11 Euro) zur Förderung der Versendung von eArztbriefen kann seit 1. Juli 2023 nicht mehr abgerechnet werden. Der Zuschlag galt befristet für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 30. Juni 2023.
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