Niederlassung
Für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Genehmigung notwendig und auch im späteren Verlauf sind immer wieder Nachweise, beispielsweise in Form von Genehmigungen, zu erbringen.
Hier finden Ärzte und Psychotherapeuten alle notwendigen Informationen und Formulare – und zwar zum Beginn einer Praxistätigkeit, während des laufenden Betriebes und schließlich, wenn eine Praxisübergabe ansteht.
Ausschreibungen
Im Bereich der KV Bremen laufen derzeit unten aufgeführte Ausschreibungsverfahren zur Übernahme der Vertragsarzt-/ Vertragspsychotherapeutensitze durch einen Nachfolger.
Bitte beachten Sie unbedingt für Ihre Bewerbung die Einhaltung der Bewerbungsfrist. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses.
Bei Bewerbungen auf mehrere Sitze ist pro Sitz ein gesonderter Zulassungsantrag und eine gesonderte Bewerbungsgebühr von je 100 Euro fällig.
Zu einer vollständigen Bewerbung gehören ein vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag mit Angabe des Sitzes mit der Ausschreibungsnummer, ein Auszug aus dem Arztregister, ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf, ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O, eine Bescheinigung der KVen über Tätigkeiten außerhalb Bremens (sofern erfolgt), ein Nachweis über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (ges. § 113 Abs. 2 VVG) und die Antragsgebühr von 100 Euro.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein für einen vollen Versorgungsauftrag ausgeschriebener Sitz von zwei Bewerbern übernommen wird, die ihren Versorgungsauftrag jeweils auf eine Teilzulassung beschränken.
Bewerber die eine Vollzulassung beantragen, werden bevorzugt.
Nachzubesetzende Vertragsarztsitze
Planungsbereich Bremen-Stadt
Bewerbungsfrist: 03.09. bis 01.10.2024
Fachgebiet/ Arztgruppe | Stadtteil | Praxisform (Verfahren*) | Übergabe- datum | Ausschreibungs- nummer |
Haut- und Geschlechtskrankheiten -volle Zulassung- | Vahr | EP | nächstmöglich | HAUT-2024-04 |
Nuklearmedizin -halbe Zulassung- | Schwachhausen | BAG | 01.01.2025 | NUK-2024-01 |
Kinder- und Jugendmedizin -volle Zulassung- | Gröpelingen | EP | 01.04.2025 | KIND-2024-03 |
Kinder- und Jugendmedizin -halbe Zulassung- | Osterholz | BAG | 01.01.2025 | KIND-2024-04 |
Kinder- und Jugendmedizin -halbe Zulassung- | Mitte | BAG | 01.01.2025 | KIND-2024-05 |
Nervenärzte -halbe Zulassung- | Neustadt | BAG Psychiatrie) | 01.04.2025 | NERV-2024-06 |
Nervenärzte -halbe Zulassung- | Vahr | BAG Psychiatrie) | 01.01.2025 | NERV-2024-07 |
Nervenärzte -halbe Zulassung- | Vahr | BAG (Neurologie und Psychiatrie) | 01.01.2025 | NERV-2024-08 |
Nervenärzte -halbe Zulassung- | Vahr | BAG Neurologie) | 01.01.2025 | NERV-2024-09 |
Planungsbereich Bremerhaven-Stadt
Bewerbungsfrist: 03.09. bis 01.10.2024
Fachgebiet/ Arztgruppe | Stadtteil | Praxisform (Verfahren) | Übergabe- datum | Ausschreibungs-Nummer |
Urologen -volle Zulassung- | Mitte | EP | 01.01.2025 | URO-2024-01 |
Nachzubesetzende Psychotherapeutensitze
Planungsbereich Bremen-Stadt
zur Zeit kein Eintrag
Planungsbereich Bremerhaven-Stadt
Zur Zeit kein Eintrag
Sitze ohne Zulassungsbeschränkungen bzw. kontingentierte Entsperrungen
(Stand: 10.09.2024)
Planungsbereich Bremen-Stadt:
- Hausärzte: 25,25 Versorgungsaufträge: LA-Beschluss vom 10.09.2024
- Ärztliche Psychotherapeutensitze "Quotensitze": 4,25 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 10.09.2024
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie “Quotensitze”: 12,25 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 11.07.2024
Planungsbereich Bremerhaven-Stadt:
- Hausärzte: Noch keine Zulassungsbeschränkungen
- Hautärzte: 1,0 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 10.09.2024
- Ärztliche Psychotherapeutensitze “Quotensitze”: 8,75 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 11.07.2024
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie “Quotensitze”: 5,0 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 11.07.2024
- Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie “Quotensitze”: 0,75 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 11.07.2024
- Kinderärzte: 3,25 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 23.01.2024
- Kinder- und Jugendpsychiater: 0,75 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 23.01.2024
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: 0,25 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 23.01.2024
Für den Bezirk der KVHB (Bremen und Bremerhaven):
- Physikalische- und Rehablitations-Mediziner: 2,25 Versorgungsaufträge; LA-Beschluss vom 10.09.2024
Beschlüsse des Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen
Der Landesausschuss hat in der Vergangenheit für folgende Arztgruppen gem. § 103 Abs. 1 S. 3 SGB V festgestellt, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 % und mehr überschritten ist:
Arztgruppe | Planungsgebiet |
Humangenetiker | Bezirk der KVHB |
Laborärzte | Bezirk der KVHB |
Neurochirurgen | Bezirk der KVHB |
Nuklearmediziner | Bezirk der KVHB |
Strahlentherapeuten | Bezirk der KVHB |
Psychotherapeuten | Bremen-Stadt |
Radiologen | Bremen-Stadt |
Fachärztlich tätige Internisten | Bremen-Stadt |
Kinder- / Jugendlichenpsychiater | Bremen-Stadt |
Augenärzte | Bremerhaven-Stadt |
Anästhesisten | Bremerhaven-Stadt |
Radiologen | Bremerhaven-Stadt |
Fachärztlich tätige Internisten | Bremerhaven-Stadt |
Anästhesisten | Bremen-Stadt |
Transfusionsmediziner | Bezirk der KVHB |
Bedarfsplan
Wichtig ist, dass es dort, wo ein Arzt oder Psychotherapeut sich niederlassen oder anstellen lassen möchte, einen freien Sitz gibt. Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Sitze es in den einzelnen Regionen je Fachrichtung gibt. Im Bereich der KV Bremen gibt es zwei Planungsbereiche: die Stadt Bremen sowie die Stadt Bremerhaven. Ob eine Arztgruppe in einer Region für eine Niederlassung oder Anstellung "offen" oder "gesperrt" ist, legt der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen regelmäßig fest.
Zulassungsausschuss und Sitzungstermine
Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob Ärzte und Psychotherapeuten im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten Versorgung teilnehmen können sowie in der Folge über alle weiteren zulassungsrelevanten Veränderungen.
Es gibt einen Zulassungsausschuss, der sich mit den Angelegenheiten von Ärzten befasst und einen Zulassungsausschuss, der sich um die Belange von Psychotherapeuten kümmert. Als Mitglieder im Zulassungsausschuss werden Vertreter der Ärzte bzw. der Psychotherapeuten und Vertreter der Krankenkassen in gleicher Zahl berufen.
Genehmigungen
Einige vertragsärztliche bzw. psychotherapeutischen Leistungen stehen unter Genehmigungsvorbehalt. Diese dürfen nur mit einer Genehmigung der KV Bremen durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Genehmigungsvoraussetzungen richten sich nach den jeweils geltenden Qualitätssicherungsvereinbarungen bzw. Qualitätssicherungsrichtlinien, den Selektivverträgen der KV Bremen und der Qualitätsanforderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).
Praxisbörse
Die KV Bremen bietet eine kostenfreie Praxisbörse mit diesen Rubriken an:
- Praxisabgabe/Praxissuche
- Anstellungsangebot/Anstellungssuche
- Weiterbildungsangebot/Weiterbildungssuche
- Kooperationsangebot/Kooperationssuche
- Angebot/Suche von Praxisausstattung/Geräten/Praxisräumen
- Angebot/Suche nach Praxisvertretungen
Praxiseinsteiger
Die KV Bremen wendet sich mit einer eigenen Homepage an Praxiseinsteiger sowie Ärzte und Psychotherapeuten, die mit dem Gedanken spielen sich niederzulassen oder in Anstellung zu gehen.