Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung und Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ein Überblick der wichtigsten Neuerungen:
DMP-Dokumentationen, die im Zeitraum vom 30. September bis 2. Oktober 2026 per KIM an die Datenstelle IQVIA Health Services GmbH übermittelt wurden, müssen erneut gesendet werden. Nur durch eine erneute Übermittlung an die Datenstelle ist eine korrekte Verarbeitung der DMP-Daten durch die Datenstelle sichergestellt.
Seit dem 16. September ist die separate Abrechnung der reinen Beratung zur Prophylaxe gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) bei Säuglingen nicht mehr möglich. Es bleibt nur die Vergütung von Beratung und Injektion.
Vorhergegangene Anpassungen des Abschnitts 11.4 EBM bei den in-vitro-diagnostischen Leistungen der Humangenetik ziehen weitere Änderungen nach sich. Unter anderem wird die GOP 11450 in den Abschnitt 11.4.2 EBM aufgenommen. Dies betrifft die genetische Untersuchung bei einem hereditären Mamma- und Ovarialkarzinom.