Seit dem 1. Juli 2025 werden die Kosten für Transmitter, die als externe Übertragungsgeräte für die Datenübermittlung beim Telemonitoring von Herzinsuffizienz und bei der telemedizinischen Funktionsanalyse erforderlich sind, über den EBM erstattet. Dafür wird die neue Kostenpauschale 40909 eingeführt.
Das Auskunftsverfahren zur Immunadsorption mittels TheraSorb LIFE 21 mit Ig omni Adsorbern ist abgeschlossen. Laut Bewertungsausschuss (BA) handelt es sich dabei um eine neue Untersuchungsmethode und diese ist nicht als Leistung im EBM enthalten.
Ab dem 1. Oktober 2025 können sich gesetzlich Versicherte eine zweite ärztliche Meinung einholen, wenn ihnen eine Operation zur Behandlung einer verengten Halsschlagader (Karotis-Stenose) empfohlen wurde. Was dann bei der Vergütung, Indikationsstellung und Kennzeichnung gilt, erfahren Sie hier.
Der ergänzte Bewertungsausschuss (ergBA) hat zum 1. Juli verschiedene Anpassungen im EBM beschlossen. Sie betreffen die Berechnungsfähigkeit eines Zuschlags bei der Komplexversorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen in der Transition, die Zweitmeinung bei Aortenaneurysmen sowie die Bestimmungen für Zweitmeinungen in Videosprechstunden.
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