Auf einen Blick: Das ist neu zum 1. April

Was hat sich zum 1. April 2024 für Vertragsärzte und -psychotherapeuten geändert? Einige wichtige Neuerungen haben wir hier zusammengetragen.

In-vitro-Diagnostik

Ab 1. April veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10. Hierfür wurden zum 1. April der Bundesmantelvertrag und die Vordruck-Vereinbarung angepasst. Eine weitere Änderung des Musters 10 betrifft das Ankreuzfeld „Behandlung gemäß § 116b SGB V“. Dieses wurde umgewidmet und heißt künftig „SER“. Die Veranlassung der Zytologie und des HPV-Tests im Rahmen der Früherkennung Zervixkarzinom erfolgt wie bisher mit Muster 39. 

In-vitro-Diagnostik: Leistungen werden einheitlich auf Muster 10 beauftragt

 

Heilmittel

Praxen, die mit eigenem Personal physikalische Therapie wie z.B. Massagen anbieten, müssen ab dem 2. Quartal 2024 geänderte Zuzahlungen für Patienten beachten. 

Zuzahlungsbeträge für Heilmittel in der Praxis steigen

 

Ergotherapie

Ärzte und Psychotherapeuten können ab April eine Blankoverordnung für Ergotherapie ausstellen. Möglich ist dies bei bestimmten Diagnosen, zum Beispiel Gelenkerkrankungen oder leichter Demenz. In dem Fall bestimmen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung. 

Für die Ergotherapie sind jetzt Blankoverordnungen möglich

 

Psychotherapie

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben die Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 zum BMV-Ä) zum 1. April 2024 angepasst. Aufgenommen wurden Regelungen für Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten sowie Voraussetzungen für weitere Psychotherapieverfahren („Zweitverfahren“). 

Psychotherapie: Neue Qualitätssicherungsvereinbarung gilt ab 1. April

 

DMP COPD

Beim Disease-Management-Programm chronisch obstruktive Lungenerkrankung, kurz DMP COPD, erfolgte zum 1. April ein Software-Update. Seit dem 1. April müssen Praxen die Konsultationen von Patienten, die ab dem zweiten Quartal 2024 erfolgen, mit der aktualisierten Software dokumentieren. 

DMP COPD: Dokumentation vor dem Software-Update am 1. April abschließen

 

Cannabis

Ab 1. April 2024 wird Cannabis zu medizinischen Zwecken nicht mehr auf dem Betäubungsmittelrezept (BtM-Rezept) verordnet, sondern per eRezept beziehungsweise auf Muster 16. Mit der gesetzlichen Teil-Legalisierung von Cannabis unterliegt die Verordnung von medizinischem Cannabis nicht mehr dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG).

Für medizinisches Cannabis entfällt das BtM-Rezept

 

#Abrechnung / Honorar,  #Qualität / Genehmigung,  #Arzneimittel & Co

Lilia Hartwig

Stv. Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-320

Melissa Stork

Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-197

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300

Jennifer Bezold

Sekretariat

0421 3404-118

Michael Schnaars

Referent Vertragswesen

0421 3404-154