Kassenärztliche Vereinigung Bremen

In der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen sind alle an der ambulanten Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zusammengeschlossen. Derzeit sind es 1823 in Bremen und Bremerhaven.

Als Körperschaft öffentlichen Rechts ist die KV Bremen mehr als nur eine Dienstleistungsorganisation für ihre Mitglieder. Sie ist Interessenvertreter einerseits, andererseits übt sie die Aufsichts- und Disziplinarfunktion gegenüber ihren Mitgliedern aus (Gewährleistungsauftrag). Dazu kommen weitere hoheitliche Aufgaben. Die KV Bremen gewährleistet durch Verträge mit den Verbänden der Krankenkassen die ambulante Versorgung im Land Bremen (Sicherstellungsauftrag) und stellt die Qualität sicher (Qualitätssicherung).

 

Interessenvertretung

Als Interessenvertretung der Ärzteschaft handelt die KV Bremen auf Grundlage bundesweiter Gesetze und Standards mit den regionalen Krankenkassen Verträge über Struktur und Vergütung der ambulanten Versorgung im Land Bremen aus.

Natürlich umfasst dieser Punkt auch die Beratung von Ärzten und Psychotherapeuten in diesen Fragen.

Die KV Bremen schließt auch spezielle Verträge ab mit dem Ziel, die ambulante Versorgung weiterzuentwickeln.

Themenseite Verträge

Qualitätssicherung

Dass alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten ihre medizinischen Leistungen auf einem dauerhaft hohen Niveau anbieten, steht im Zentrum der Qualitätssicherung durch die KV Bremen.

In der ambulanten Versorgung werden für immer mehr medizinische Leistungen Qualifikationen verlangt, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen.

Jeder Arzt, der gesetzlich Versicherten qualitätsgesicherte Leistungen anbieten möchte, muss seine Qualifikation dafür nachweisen.

Themenseite Genehmigungen

Themenseite Qualität

Sicherstellungsauftrag

Die KV Bremen regelt durch Verträge mit den Verbänden der Krankenkassen, dass eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten Versicherten im Land Bremen unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden.

Dazu gehört auch ein Notfalldienst außerhalb der üblichen Sprechstundenzeiten. Die KV Bremen betreibt in Bremen-Stadt, in Bremen-Nord und in Bremerhaven Ärztliche Bereitschaftsdienste. Darüber hinaus organisiert sie auch einen Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst.

Themenseite Bereitschaftsdienste

Themenseite Bereitschaftsdienste für Patienten

Gewährleistungsprinzip

Nach dem Gewährleistungsprinzip steht die KV Bremen gegenüber den Krankenkassen dafür gerade, dass alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen nach Gesetz und Vertrag erbracht werden. Insbesondere kontrolliert sie die Abrechnungen ihrer Mitglieder und wacht über die Qualität der Arbeit von Vertragsärzten und -psychotherapeuten.

Dr. Bernhard Rochell

Vorstandsvorsitzender


Peter Kurt Josenhans

Stv. Vorstandsvorsitzender