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Gut informiert – Nachrichten von der KV Bremen

Ausbleibende Infektionskrankheiten führen zu Fallzahlrückgang im hausärztlichen Bereich

Das Honorar im hausärztlichen Bereich ist im KV-Bezirk Bremen im 1. Quartal 2021 um 3,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gesunken – bei einem heftigen Fallzahlrückgang von 12,6 Prozent. Der wesentliche Treiber dafür ist das „Wegbleiben“ von Patienten mit einfachen Infektionskrankheiten. Dank des Covid-19-Rettungsschirmes und einiger Umstellungen in den Praxen wurde das Honorarminus noch geschmälert. Das zeigt eine ergänzende Analyse der KV Bremen zum Honorarbericht für das Quartal 1/2021.

Die Zahlen des 1. Quartals 2021 zeigen einen Rückgang des hausärztlichen Honorars (inklusive Kinder- und Jugendmedizin) um 3,0 Prozent zum Vorjahresquartal. Im Vergleich: Fachärzte (ohne Labor und Psychotherapie) haben im gleichen Zeitraum ein Zuwachs von 3,5 Prozent.

  • Verglichen mit dem durch die Covid-19-Pandemie noch vollständig unbeeinflussten 1. Quartal 2019 hat sich das hausärztliche Honorar im 1. Quartal 2021 um 0,8 Prozent verringert.
  • Als wesentliche Ursache für den Fallzahlrückgang in Höhe von 12,6 Prozent ist eine reduzierte Inanspruchnahme der hausärztlichen, kinder- und jugendmedizinischen Praxen insbesondere bei leichten Erkrankungen. 
  • So lässt sich im 1. Quartal 2021 beispielsweise im Bereich der akuten Infektionen der oberen Atemwege (Indikator-ICD J06.9) und bei Gastroenteritis, (Indikator ICD A09.9) ein Patientenzahlrückgang von mehr als 50 Prozent respektive  46 Prozent im Vergleich zu den Vorjahresquartalen feststellen. 
  • Der Fallzahlrückgang betrifft jedoch auch die Patienten mit chronischen Erkrankungen, da insbesondere auch DMP-Leistungen über sämtliche DMP-Indikationen betroffen sind (minus 30 bis 40  Prozent) – offenbar, da Praxisbesuche vermieden wurden.
  • Entgegen dieses Trends konnten allerdings einige Praxen ein stabiles oder höheres Honorar erzielen. Bei diesen Praxen gab es insbesondere im Bereich Prävention sehr hohe Zuwächse (teilweise mehr als verdoppelt), teilweise auch im Leistungsbereich Psychosomatik.
  • Offenbar konnten einige Praxen diesen Trend insbesondere durch ein verstärktes Engagement im Bereich der psychosomatischen Leistungen und Prävention entgegenwirken. Fallzahlbedingte Honorarminderungen im Bereich der DMP-Versorgung werden durch eine Einbestellung betroffener Patienten in den Folgequartalen kompensiert werden können.
  • Der Fallzahlrückgang im hausärztlichen Bereich lässt sich klar mit dem vergleichsweise geringen Auftreten von normalen Infektionskrankheiten erklären und damit, dass viele Patienten aus Vorsicht den Praxen ferngeblieben sind. Die Tatsache, dass das Honorar nicht in dem selben Umfang gesunken ist, erklärt sich durch einige Kompensationsmaßnahmen (siehe oben). Außerdem hat der Covid-19-Schutzschirm seine Wirkung entfaltet. 71 hausärztliche Praxen wurden im 1. Quartal mit insgesamt rund 381.000 Euro gestützt.  
  • Weitere Kompensationsmöglichkeiten, wie die Inanspruchnahme staatlicher Corona-Hilfen, die Erwirtschaftung von Honoraren aus anderen Tätigkeiten (Impfzentren, mobile Impfteams, Teststellen), eine Veränderung der Arbeitszeiten in der Praxis sowie räumliche und zeitliche Maßnahmen in den Praxen liegen außerhalb der Kenntnis und Betrachtungsmöglichkeit der KV Bremen und können nicht bewertet werden. 
  • In den anschließenden Quartalen wird die KV Bremen ggf. unter Fortführung ergänzender Analysen genau prüfen, ob sich die Honorarentwicklung bei schnellstmöglich zu erhoffender Eindämmung der Pandemie wieder normalisiert bzw. welche Maßnahmen (Schutzschirm etc.) anderenfalls zu treffen sind.
  • Der vollständige Honorarbericht für das 1. Quartal 2021 ist in der aktuellen Ausgabe des Landesrundschreibens einzusehen.
     
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