Jugendarbeitsschutzuntersuchungen werden seit dem 1. April 2013 direkt über die KV Bremen abgerechnet. Zu diesem Termin trat eine entsprechende Vereinbarung mit der Freien Hansestadt Bremen in Kraft. Die entsprechenden Leistungen können dann online über die Quartalsabrechnung abgerechnet werden.
Vereinbarung über die Abrechnung der Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (pdf - 30 kB)
Mit einem Berechtigungsschein weist der/die Jugendliche nach, dass ein Anspruch auf eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung besteht. Die Vergütung ist extrabudgetär. Folgende Gebührenordnungspositionen sind abrechenbar:
Leistungen | GOP | Vergütung |
Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG) (1mal im Behandlungsfall) |
99170 | 23,79 € |
Erste Nachuntersuchung (§ 33 JArbSchG) (1mal im Behandlungsfall) |
99171 | 23,79 € |
Weitere Nachuntersuchung (§ 34 JArbSchG) (1mal im Behandlungsfall) |
99172 | 23,79 € |
Außerordentliche Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG) (1mal im Behandlungsfall) |
99173 | 23,79 € |
Ergänzungsuntersuchung (§ 44 JArbSchG) | *) |
*) Ergänzungsuntersuchungen sind nach Vorlage eines Überweisungsscheines nach den Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) als Einzelleistungen abzurechnen.
Abrechnungsprocedere
Die Abrechnung der Jugendschutzarbeitsuntersuchungen erfolgt mit der Quartalsabrechnung mittels einer zertifizierten Abrechnungssoftware online über die KV Bremen. Anzugebender Kostenträger: VKNR 03854 Name: Der Senator für Gesundheit - Abt. Gesundheit Ref. 46 -, Am Bahnhofsplatz 29, 28195 Bremen.
Vergütung
Der Senator für Gesundheit und die KV Bremen stellen die Dokumentationsbögen als Download zur Verfügung. Untersuchungsberechtigungsscheine werden weiterhin durch die Gesundheitsämter Bremen und Bremerhaven ausgestellt.
Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung (pdf - 74 kB)
Erhebungsbogen für die Nachuntersuchung (pdf - 2 975 kB)
Untersuchungsbogen Erstuntersuchung (pdf - 442 kB)
Untersuchungsbogen Nachuntersuchung (pdf - 419 kB)
Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten, Erstuntersuchung (pdf - 93 kB)
Ärztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten, Nachuntersuchung (pdf - 98 kB)
Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber, Erstuntersuchung (pdf - 86 kB)
Ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber, Nachuntersuchung (pdf - 91 kB)
Untersuchungsberechtigungsscheine sowie Überweisungsscheine werden für ein Kalenderjahr in der Praxis gesammelt und spätestens am 31. Januar des Folgejahres direkt an den Senator für Gesundheit, Abt. Gesundheit, Ref. 46, gesendet.
Weitere Einzelheiten und Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Merkblättern:
Merkblatt der KV Bremen:
Abrechnung von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen (pdf - 45 kB)