Ab 1. Januar 2022 werden die Laborleistungen nach der GOP 32362 (19,40 Euro) und GOP 32363 (62,25 Euro) im Zusammenhang mit der Diagnostik der Präeklampsie nicht mehr extrabudgetär vergütet.
Ab 1. Januar 2022 werden die Laborleistungen nach der GOP 32362 (19,40 Euro) und GOP 32363 (62,25 Euro) im Zusammenhang mit der Diagnostik der Präeklampsie nicht mehr extrabudgetär vergütet.