Berechtigte Ärzte
|
GOP/Leistung
|
Bewertung/Auszug der Leistungsinhalte
|
Vertragsärzte mit Voraussetzungen
gemäß
Anlage 30 zum BMVÄ
und vorhandener
Genehmigung der
Kassenärztlichen Vereinigung |
GOP 37300
„Palliativmedizinische
Ersterhebung“ |
-
Bei dieser Leistung kann der Arzt anhand eines Assessments den individuellen palliativen Bedarf des Patienten ermitteln, zum Beispiel für eine Schmerztherapie.
-
Die Leistung wird mit 41,28 Euro (392 Punkte) vergütet und kann einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden.
|
GOP 37302
„Koordinations-
pauschale“ |
-
Die GOP 37302 wird mit 28,96 Euro (275 Punkte) vergütet und kann einmal im Behandlungsfall abgerechnet werden.
-
Für die Koordination der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung erhalten die teilnehmenden Haus- und Fachärzte einen Zuschlag zur Versicherten- bzw. Grundpauschale. Hierbei geht es vor allem um die Zusammenarbeit mit Palliativdiensten, SAPV-Teams und Hospizen.
|
GOP 37317
„Telefonische Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft in kritischen Phasen“ |
-
Zuschlag zur GOP 37302 für die Vorhaltung einer telefonischen Erreichbarkeit und Besuchsbereitschaft des koordinierenden Arztes in Abstimmung zwischen dem Arzt und dem Patienten und/oder den Angehörigen und ggf. weiterer Beteiligter.
-
Die GOP 37317 kann nur außerhalb der Sprechstundenzeiten, am Wochenende (Sa/So), an gesetzlichen Feiertagen und am 24./31. Dezember in kritischen Phasen, die nicht über die Maßnahmen des qualifizierten Schmerztherapie-, Therapie-, und/oder Notfallplans zu beheben sind abgerechnet werden.
-
Die Leistung wird mit 150,05 Euro (1.425 Punkte) vergütet und kann einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden.
|
GOP 37318
„Telefonische Beratung von mind. 5 Min. Dauer“ |
-
Telefonischer Kontakt des Arztes mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Angehörigen, dem Pflegepersonal und/oder dem Krankenhaus
-
je Telefonat von mindestens 5 Minuten Dauer außerhalb der Sprechstundenzeiten
zwischen 19 Uhr und 7 Uhr sowie ganztägig am Wochenende und gesetzlichen Feiertagen.
-
Die GOP 37318 wird mit 22,43 Euro (213 Punkte) vergütet und kann im Behandlungsfall auch neben der Versicherten-bzw. Grundpauschale abgerechnet werden.
|
Vertragsärzte, die an einer
Versorgung eines Palliativpatienten
beteiligt sind |
GOP 37305
„Zuschlag zu den GOP 01410 (Besuch) oder 01413 (Mitbesuch) |
-
Der Zuschlag kann je vollendete 15 Minuten bis zu sechsmal am Behandlungstag, also für Besuche von bis zu 1,5 Stunden berechnet werden.
-
Die Leistung wird mit 13,06 Euro (124 Punkte) vergütet.
|
GOP 37306
„Zuschlag zu den GOP 01411, 01412 und 01415 (Dringende Besuche)“ |
-
Der Zuschlag kann je Besuch berechnet werden und wird mit 13,06 Euro (124 Punkte) vergütet.
|
GOP 37320
„Fallkonferenz (gemäß Anlage 30 BMV-Ä)“ |
-
Patientenorientierte Fallbesprechung (auch telefonisch) unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften bzw. Angehörigen, die an der Versorgung des Patienten beteiligt sind.
-
Die GOP 37320 wird mit 6,74 Euro (64 Punkte) vergütet und ist höchstens fünfmal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
|
Konsiliarisch tätige Ärzte mit einer Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin und vorhandener Genehmigung
der Kassenärztlichen Vereinigung |
GOP 37314
„Konsiliarische Erörterung
durch Arzt mit der Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin“ |
-
Bei erforderlichen konsiliarischen Erörterungen und Beurteilungen komplexer medizinischer Fragestellungen durch einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
-
Die GOP 37314 darf im Behandlungsfall nicht neben einer Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale abgerechnet werden
-
Die Leistung wird mit 11,16 Euro (106 Punkte) vergütet und kann nur einmal im Behandlungsfall berechnet werden.
|