3G-Arbeitgeber-Testbescheinigung unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort möglich

Im Rahmen der zweimaligen Testpflicht pro Woche in Praxen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ab sofort eine offizielle Arbeitgeber-Testbescheinigung ausstellen, für die die Stadt Bremen eine online abrufbare Vorlage erstellt hat.

Allerdings gelten für die „Bescheinigung über das Ergebnis eines Antigentests zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2“ gewisse Voraussetzungen, bei denen das Vier-Augen-Prinzip und Fachkunde ausschlaggebend sind: Ein 3G-gültiger Testnachweis kann vom Arbeitgeber nur dann ausgestellt werden, wenn die zugrundeliegende Testung im Rahmen der betrieblichen Testung durch Personal erfolgt, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt. Es gilt ein Vier-Augen-Prinzip, das heißt die Testung muss von einer dritten Person durchgeführt oder vor Ort überwacht werden. Wenn Beschäftigte sich unbeaufsichtigt selbst testen, kann für diese Testung kein 3G-gültiger Testnachweis ausgestellt werden, auch wenn die sich selbst testende Person fachkundig ist . Ein EU-konformes digitales Testzertifikat kann im Rahmen dieser Testung hingegen nicht ausgestellt werden. Dies bleibt lediglich Leistungserbringern überlassen, die sogenannte „Bürgertests“ durchführen können. Hier können Sie die Vorlage der Testbescheinigung ausfüllen und/oder herunterladen:

Gesundheitsamt Bremen