Für die Erhöhung der Förderung ist die sogenannte Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung nach § 75 a SGB V (Fördervereinbarung) geändert worden. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen der KBV, dem GKV-Spitzenverband sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft.
Welche Facharztgruppen profitieren?
Die Erhöhung der Förderung betrifft aktuell die Weiterbildung in folgenden Facharztgruppen:
- Allgemeinmedizin
- Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Kinder- und Jugendmedizin
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Urologie
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
Was bedeutet das für aktuell geförderte Praxen?
Praxen, die derzeit von der Weiterbildungsförderung profitieren, werden einen Änderungsbescheid erhalten. Es ist notwendig, dass diese Praxen gegebenenfalls ihre Verträge mit den Ärzten in Weiterbildung anpassen. Wichtig ist, dass das Gehalt des Arztes in Weiterbildung mindestens so hoch ist wie die neue Förderung. Der Nachweis über die angepassten Verträge muss der KV Bremen vorgelegt werden.
Den Antrag zur Gewährung der finanziellen Förderung finden Sie auf unserer Homepage (Downloadcenter).
Erhöhung der finanziellen Förderung für Famulaturen ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die KV Bremen die finanzielle Förderung der Famulaturen erheblich anheben. Das hat die Vertreterversammlung beschlossen. Ziel ist es, Studierende der Humanmedizin stärker zu unterstützen und Anreize für eine Tätigkeit im ambulanten vertragsärztlichen Bereich in Bremen und Bremerhaven zu schaffen.
Die Details der neuen Förderung
Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Studierende, die eine Famulatur im ambulanten vertragsärztlichen Bereich gemäß § 7 Abs. 3 der ÄApprO 2002 ablegen, eine Ausbildungsförderung von 500 Euro pro Monat. Bisher waren es 160 Euro pro Monat.
Für Studierende, die ihre Famulatur in kürzeren Zeiträumen absolvieren, wird die Förderung pro abgeleisteter Woche anteilig gezahlt. So erhalten sie für jede vollständig absolvierte Woche 125 Euro. Diese Flexibilität stellt sicher, dass die Förderung auch in individuellen Ausbildungsmodellen gerecht und transparent bleibt.
Warum ist diese Erhöhung wichtig?
Die Famulatur stellt eine zentrale Phase der ärztlichen Ausbildung dar, in der angehende Mediziner praxisnah in die Patientenversorgung integriert werden. Gerade im ambulanten Sektor können wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die eine gute Grundlage für die spätere ärztliche Tätigkeit darstellen.
Mit der Erhöhung der Förderung auf 500 Euro pro Monat möchte die KVHB ein starkes Signal setzen, dass sie die Bedeutung dieser praktischen Ausbildung anerkennt und ihre Mitglieder sowie die Studierenden noch gezielter unterstützen möchte.
Ein Blick in die Zukunft
Die Entscheidung der KV Bremen zeigt ein klares Bekenntnis zur Qualität der ärztlichen Ausbildung und zur Förderung des Nachwuchses im medizinischen Bereich. Es bleibt zu hoffen, dass diese Erhöhung der Famulaturförderung auch Anreize für weitere positive Entwicklungen in der Ausbildung und der Arbeitsbedingungen von Medizinstudierenden schafft.
Die KV Bremen wird auch in Zukunft ihre Mitglieder und die angehenden Ärztinnen und Ärzte dabei unterstützen, ihre Ausbildung optimal zu gestalten und den Weg in den Beruf erfolgreich zu gehen.
Den Antrag zur Gewährung der finanziellen Förderung finden Sie auf unserer Homepage (Downloadcenter).
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Robin Skorzik
weiterbildung@kvhb.de
0421 – 3404116