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Abgabe der Endabrechnung für das 1. Quartal 2022 bis zum 10. April

Die Abrechnung kann vom 21. März bis zum 10. April 2022 an die KV Bremen online übermittelt werden. Unterlagen in Papierform (z.B. Scheine) können in derselben Zeitspanne eingereicht werden.

Aufgrund der aktuellen Corona-Krise senden Sie schriftliche Unterlagen, wie Quartalserklärungen, Abrechnungsscheine, Anträge etc., bitte nur noch per Post oder werfen Sie diese in den Briefkasten der KV Bremen! Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 10. April um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.

Alternativ können Sie folgende Unterlagen - ausgefüllt und unterschrieben - auch eingescannt per E-Mail an die KV Bremen versenden: 

 Ab dem 11. April wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns. 

Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: 

Abrechnungsrichtlinien 

Erklärung zur Quartalsabrechnung (135.5 KB)

 

Die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite führt zur Beendigung des Rettungsschirms zum Ende des vierten Quartals 2021. Die ergänzende Erklärung zur Quartalsabrechnung für den COVID-Rettungsschirm muss daher ab 1/2022 nicht mehr an die KV Bremen übermittelt werden.

 

#Abrechnung / Honorar