Aufgrund der aktuellen Corona-Krise senden Sie schriftliche Unterlagen, wie Quartalserklärungen, Abrechnungsscheine, Anträge etc., bitte nur noch per Post oder werfen Sie diese in den Briefkasten der KV Bremen! Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 10. April um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.
Alternativ können Sie folgende Unterlagen - ausgefüllt und unterschrieben - auch eingescannt per E-Mail an die KV Bremen versenden:
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Erklärung zur Quartalsabrechnung (135.5 KB) an: abrechnung@kvhb.de
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Anträge und Widersprüche zum RLV und Honorarbescheid an: abrechnung@kvhb.de
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Antragsunterlagen zu Genehmigungen an: genehmigung@kvhb.de
Ab dem 11. April wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter:
Erklärung zur Quartalsabrechnung (135.5 KB)
Die Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite führt zur Beendigung des Rettungsschirms zum Ende des vierten Quartals 2021. Die ergänzende Erklärung zur Quartalsabrechnung für den COVID-Rettungsschirm muss daher ab 1/2022 nicht mehr an die KV Bremen übermittelt werden.