Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 8. April 2024 um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass Quartalserklärungen nicht mehr per Fax von der KV Bremen entgegen genommen werden. Hierfür wurde im Mitgliederportal ein Uploadbereich eingerichtet.
Ab dem 9. April 2024 wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen, für die eine Fristverlängerung genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind hier online abrufbar.