Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 8. April 2025 um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass Quartalserklärungen nicht mehr per Fax von der KV Bremen entgegengenommen werden. Hierfür wurde im Mitgliederportal ein Uploadbereich eingerichtet. Quartalserklärungen ab 1/2022 per Upload an die KV übertragen
Ab den 9. April 2025 wird auf dem Online-Portal ein Hinweis auf eine Fristverletzung eingeblendet (übrigens auch bei denjenigen Praxen, für die eine Fristverlängerung bereits genehmigt wurde). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: