Die Abrechnung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn sie vollständig bis zum 8. Juli 2026 um 23:59 Uhr bei der KV Bremen eingegangen ist.
Bitte beachten Sie, dass Quartalserklärungen nicht mehr per Fax von der KV Bremen entgegengenommen werden. Hierfür wurde im Mitgliederportal ein Uploadbereich eingerichtet.
Details zu den Fristen und weitere Informationen zu begleitenden Unterlagen zur Abrechnung sind online abrufbar unter: