Die Urethradruckprofilmessung war bereits in der Vergangenheit im fakultativen Leistungsinhalt der GOP 26313 aufgeführt, sodass die GOP 26312 und 26313 im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig sind.
Die Urethradruckprofilmessung war bereits in der Vergangenheit im fakultativen Leistungsinhalt der GOP 26313 aufgeführt, sodass die GOP 26312 und 26313 im Behandlungsfall nicht nebeneinander berechnungsfähig sind.