Dieser Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses erfolgte gegen die Stimmen der Ärzteseite und betrifft ausschließlich kurative PCR-Tests bei GKV-Versicherten, die nach EBM vergütet werden. Alle anderen PCR-Tests bei GKV- und Nicht-GKV-Versicherten werden nach der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums mit 43,56 honoriert.