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Sachkostenpauschale für Coronavirus-Schnelltests angehoben

Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 13. November wurde rückwirkend zum 1. Dezember 2021 geändert. Damit einhergehend wird die Sachkostenpauschale für Schnelltests im Zeitraum zwischen dem 1. Dezember und dem 31. Januar 2022 von 3,50 Euro auf 4,50 Euro angehoben.

Das Schaubild der Coronatest-Konstellationen wurde entsprechend angepasst: 

Coronatest-Konstellationen mit Abrechnungshinweisen (809.5 KB)