Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben vereinbart, die Bewertung der GOP 86700 zum 1. Januar 2026 von 7,93 Euro auf 8,15 Euro anzuheben. Damit werden die ärztlichen Tätigkeiten für vorläufig aufgenommene DiGA weiterhin genauso bewertet, wie die für dauerhaft aufgenommene DiGA, die im EBM geregelt sind. Die Zusatzpauschalen im EBM für dauerhaft im DiGA-Verzeichnis aufgenommene Anwendungen erhöhen sich zum 1. Januar aufgrund der Anpassung des Orientierungswertes.
Derzeit kann die Pauschale 86700 für die ärztlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der DiGA companion shoulder berechnet werden. Keine Anpassung war im EBM für die DiGA „Untire“ erforderlich. Das BfArM hat im September 2025 die DiGA „Untire“ für Brustkrebspatienten mit krebsbedingter Fatigue (Erschöpfung) dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Zuvor war sie zur Erprobung vorläufig gelistet. Da das BfArM keine erforderlichen ärztlichen Tätigkeiten festgelegt hat, nehmen KBV und GKV-Spitzenverband hierfür keine gesonderten EBM-Leistungen auf.
Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der EBM nur dann innerhalb von drei Monaten nach der dauerhaften Aufnahme einer DiGA anzupassen, wenn hierfür ärztliche Leistungen für die Versorgung mit der jeweiligen Anwendung erforderlich sind. Die Versorgung mit der neuen DiGA ist Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und der berechnungsfähigen GOP des EBM. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.