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Aktualisierung zu Impfungen der engen Kontaktpersonen von Schwangeren

Ab dem 15. April 2021 können Schwangere im Land Bremen über ihre betreuende gynäkologische Praxis Impfcodes für bis zu zwei enge Kontaktpersonen erhalten.

Diese Kontaktpersonen können mit den Codes einen Impftermin im Impfzentrum Bremerhaven oder im Impfzentrum Bremen vereinbaren oder sich von ihrem betreuenden Arzt impfen lassen.

Schwangere Personen dürfen laut Corona-Impfverordnung jeweils zwei enge Kontaktpersonen benennen, die eine Impfung gegen das Corona-Virus erhalten können. Diese Kontaktpersonen sind Teil der Priorisierungsgruppe II (gem. CoronaImpfV). Die Impfung dieser Kontaktpersonen soll grundsätzlich nicht in gynäkologischen Praxen erfolgen. Die Senatorische Behörde und die KV Bremen haben sich deswegen auf folgendes Verfahren verständigt:

  • Alle gynäkologischen Praxen im Land Bremen erhalten Anfang kommender Woche von ihrer KV Bremen entsprechende Formulare mit eingedruckten Termincodes.
  • Die Schwangere benennt bis zu zwei Kontaktpersonen, die von der Praxis in ein Formular je Kontaktperson eingetragen werden.
  • Die Richtigkeit der Angaben wird durch den Praxisstempel bestätigt.
  • In dem Formular ist ein Termincode enthalten, mit dem die Kontaktperson einen Impftermin im Impfzentrum in Bremen oder Bremerhaven vereinbaren kann.
  • Sollte eine Impfung bei dem die Kontaktperson behandelnden Arzt/Ärztin gewünscht sein, gilt das Formular hier als Nachweis der Impfberechtigung. Der Code für das Impfzentrum verfällt damit.
  • In Bremer Praxen können auch Kontaktpersonen geimpft werden, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben.

Die KV Bremen versendet Ende dieser Woche eine entsprechende Anzahl Vordrucke an die gynäkologischen Praxen und noch einmal alle Informationen zum Verfahren. Die Anzahl der Vordruck wurde auf Grundlage der Betreuungsziffer für Schwangere (GOP 01770) ermittelt und mit einem rechnerischen Aufschlag versehen. Es können Vordrucke bei der KV Bremen nachbestellt werden.

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