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Ambulantes Operieren: EBM zum 1. Juli angepasst

Die perkutane Biopsie wurde ab 1. Juli als neue Leistung in den EBM aufgenommen. Änderungen erfolgten zudem bei der Angiokardiographie, dem kleinchirurgischen Eingriff III und den Nachbeobachtungen im Anhang 8.

Bei einigen Eingriffen, die 2023 und 2024 in den Abschnitt 2 des AOP-Katalogs aufgenommen wurden, sind die den OPS-Kodes zugeordneten GOP des EBM mit einem „*“ gekennzeichnet.

Da der obligate Leistungsinhalt der GOP die für diese Prozeduren notwendigen Inhalte nicht beziehungsweise nicht vollständig enthält, bedurfte es einer Übergangsregelung. Damit konnten die gekennzeichneten GOP dennoch abgerechnet werden.

Bis zum 30. Juni mussten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine sachgerechte Anpassung des EBM verständigen. Dies ist mit dem jetzt gefassten Beschluss des Bewertungsausschusses für einen Teil der Leistungen erfolgt. Für weitere Prozeduren wie die Endosonographie erfolgt dies bis Jahresende.

 

Neue Punktionsleistung aufgenommen

Zum 1. Juli wird für die perkutane (Nadel-)Biopsie an Lymphknoten, Knochen, Muskeln und Weichteilen verschiedener Lokalisationen sowie an Samenbläschen, Samenleitern, Samensträngen und Nebenhoden die GOP 02344 (137 Punkten / 16,35 Euro) in den Abschnitt 2.3 EBM aufgenommen. 

Die Vergütung der Leistung nach der GOP 02344 im Rahmen des AOP-Vertrags erfolgt extrabudgetär. 

Sofern die Leistung nach der GOP 02344 nicht im Rahmen des AOP-Vertrags durchgeführt wird, ist diese bei der Abrechnung durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung Suffix „A“ zu dokumentieren. In diesem Fall erfolgt die Vergütung zunächst für zwei Jahre ebenfalls extrabudgetär und wird dann überprüft.

Die zur GOP 02344 gehörenden Begleitleistungen werden extrabudgetär vergütet, sofern sie im Rahmen des AOP-Vertrags abgerechnet werden. In diesen Fällen sind die Begleitleistungen dann – im Gegensatz zur GOP 02344 –  durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren.

Konkret sind dies folgende Leistungen: 

  • GOP 33040C (Sonographie der Thoraxorgane)
  • GOP 33042C (Abdominelle Sonographie)
  • GOP 33043C (Uro-Genital-Sonographie)
  • GOP 33050C (Gelenk-Sonographie, Sonographie von Sehnen, Muskeln, Bursae)
  • GOP 33091C und 33092C (Zuschlag für optische Führungshilfe)
  • GOP 34430C (MRT-Untersuchung des Thorax)
  • GOP 34441C (MRT-Untersuchung des Abdomens) 
  • GOP 34442C (MRT-Untersuchung des Beckens)

Vereinfacht gesagt gilt folgende Faustregel: Wird die GOP 02344 nicht gekennzeichnet, erfolgt eine Kennzeichnung der genannten Begleitleistungen.

Beispiel: Es erfolgt die perkutane Biopsie an Muskeln des linken Oberarms unter Ultraschallkontrolle im Rahmen des AOP-Vertrags. In diesem Zusammenhang wird die GOP 02344 nicht gekennzeichnet. Die Begleitleistung GOP 33050 wird in diesem Fall mit dem Suffix „C“ gekennzeichnet.

 

Weitere Anpassungen im EBM

In der GOP 34290 (Angiokardiographie) wurde der Altersbezug „bei Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr“ gestrichen. Dadurch ist sie nun auch für Erwachsene berechnungsfähig. Als fakultativer Leistungsinhalt wurde die Druckmessung aufgenommen. Die GOP 34290 wird ab 1. Juli extrabudgetär vergütet. 

Sofern die GOP 34290 nicht im Rahmen des AOP-Vertrags durchgeführt wird, ist dies in der Abrechnung durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierte Zusatzkennzeichnung Suffix „A“ zu dokumentieren. In diesem Fall erfolgt die Vergütung zunächst für zwei Jahre ebenfalls extrabudgetär und wird dann überprüft.

Beim kleinchirurgischen Eingriff III (GOP 02302) wurde mittels und/oder-Verknüpfung der obligate Leistungsinhalt ergänzt um die „Biopsie ohne Inzision am Endometrium: Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage“.

 

Nachbeobachtungen bei weiteren Eingriffen möglich

Weitere Anpassungen haben KBV und GKV-Spitzenverband in diesem Zusammenhang auch für die Nachbeobachtungen in Anhang 8 EBM beschlossen. So ist beispielsweise eine Nachbeobachtung künftig auch nach einer Lumbalpunktion (GOP 02342) möglich.

Insgesamt wurden folgende Leistungen im Anhang 8 ergänzt und den GOP 01500, 01501, 01502 und/oder 01503 für die Nachbeobachtung zugeordnet: 

  • GOP 02302 - Diagnostische Mikrokürettage (Strichkürettage) oder Aspirationskürettage 
  • GOP 02342 - Lumbalpunktion  
  • GOP 02344 - perkutane Biopsie an mediastinalen oder paraaortalen Lymphknoten  
  • GOP 34290 - Angiokardiographie

Hintergrund: Mit der Ambulantisierung werden immer mehr Prozeduren ambulant durchgeführt, für die im Anschluss eine Nachbeobachtung und Überwachung des Patienten erforderlich sind. Auch für Prozeduren außerhalb von Kapitel 31 EBM soll daher die Möglichkeit der gesonderten Abrechnung für die Nachbeobachtung und Betreuung bestehen. Dafür wurden zum 1. Januar 2024 der neue Anhang 8 und die vier GOP 01500, 01501, 01502 und 01503 in den EBM aufgenommen.

 

Hybrid-DRG: Präoperative Leistungen nach EBM

Eine weitere Änderung betrifft präoperative Untersuchungen bei Hybrid-DRG: Seit dem 1. Januar 2024 können Haus- und Fachärzte prä- und postoperative Leistungen auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung über den EBM abrechnen.

Die GOP sind dieselben wie bei anderen ambulanten Eingriffen. Präoperative Untersuchungen rechnen Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte nach den GOP 31010 bis 31013 aus dem Unterabschnitt 31.1.2 des EBM ab.

Der Bewertungsausschuss hat jetzt beschlossen, dass es für die Abrechnung der präoperativen Leistungen des Abschnitts 31.1 keine Voraussetzung ist, dass die Leistungen außerhalb der Einrichtung durchgeführt werden, in der die Operation erfolgt. Der entsprechende Passus in der dritten Bestimmung zum Abschnitt 31.1.1 EBM wurde gestrichen.

Somit kann beispielsweise ein Hausarzt die GOP 31010 bis 31013 auch dann abrechnen, wenn er Teil eines Medizinischen Versorgungszentrums ist, in dem eine weitere Fachgruppe Leistungen nach der Hybrid-DRG-Verordnung durchführt und berechnet.

 

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