Die Abrechnung der GOP 61085 ist in Bremen und Bremerhaven derzeit nicht möglich.
Aufgrund der Beendigung des Erprobungsverfahrens „CAM-vordere-Kreuzbandruptur“ durch den G-BA erfolgt die Streichung des Abschnitts 61.7 EBM. Mit dem Beschluss wird ein neuer Anhang 5 zum EBM „Verzeichnis der im Rahmen von Erprobungsverfahren gemäß Paragraf 137e SGB V nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen“ aufgenommen. Die GOP 61090 bis 61092 des Abschnitts 61.7 EBM werden in den neuen Anhang 5 überführt.