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Anpassungen im EBM für zwei Erprobungsverfahren

Zum 1. Januar 2025 wurde die GOP 61085 (326 Punkte / 40,40 Euro) für das Erprobungsverfahren „Transkorneale Elektrostimulation bei Retinopathia Pigmentosa (TES-RP)“ in den Abschnitt 61.6 EBM, aufgrund von Änderungen im maßgeblichen Studienprotokoll, neu aufgenommen.

Die Abrechnung der GOP 61085 ist in Bremen und Bremerhaven derzeit nicht möglich.

Aufgrund der Beendigung des Erprobungsverfahrens „CAM-vordere-Kreuzbandruptur“ durch den G-BA erfolgt die Streichung des Abschnitts 61.7 EBM. Mit dem Beschluss wird ein neuer Anhang 5 zum EBM „Verzeichnis der im Rahmen von Erprobungsverfahren gemäß Paragraf 137e SGB V nicht mehr berechnungsfähigen Leistungen“ aufgenommen. Die GOP 61090 bis 61092 des Abschnitts 61.7 EBM werden in den neuen Anhang 5 überführt.

 

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