Die Empfehlungen der STIKO vom 24. September 2021 zur serologischen Antikörpertestung bei immundefizienten Personen sind von der aktuell gültigen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums BMG (Stand: 30.08.2021) bisher nicht erfasst. Zudem sind Impftiterkontrollen zur Überprüfung des Impferfolgs nach einer Coronaimpfung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die KBV hat das BMG auf die Notwendigkeit zur Regelung dieses Sachverhalts hingewiesen und einen Vorschlag zur Umsetzung in der Impfverordnung des BMG eingebracht.
Die Abrechnung kann somit derzeit nur privat nach GOÄ gegenüber dem Patienten erfolgen.