Icon für Meldungen, Rubrik "Coronavirus"

Antikörpertestungen auf SARS-CoV-2 sind keine Kassenleistung

Antikörpertestungen auf SARS-CoV-2 bei immundefizienten Patienten können derzeit weder über die Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) noch über den EBM abgerechnet werden.

Die Empfehlungen der STIKO vom 24. September 2021 zur serologischen Antikörpertestung bei immundefizienten Personen sind von der aktuell gültigen Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums BMG (Stand: 30.08.2021) bisher nicht erfasst. Zudem sind Impftiterkontrollen zur Überprüfung des Impferfolgs nach einer Coronaimpfung keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die KBV hat das BMG auf die Notwendigkeit zur Regelung dieses Sachverhalts hingewiesen und einen Vorschlag zur Umsetzung in der Impfverordnung des BMG eingebracht.

Die Abrechnung kann somit derzeit nur privat nach GOÄ gegenüber dem Patienten erfolgen.

 

#Abrechnung / Honorar

Melissa Stork

Teamleitung Leistungsabrechnung

0421 3404-197
Portrait von Melissa Stork

Janine Schaubitzer

Stv. Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-315
Portrait von Janine Schaubitzer

Isabella Schweppe

Teamleitung Abrechnungsservice

0421 3404-300
Portrait von Isabella Schweppe

Katharina Kuczkowicz

Stv. Teamleit. Abrechnungsorganisation

0421 3404-301
Portrait von Katharina Kuczkuwicz

Anke Hoffmann

Abteilungsleitung Abrechnung

0421 3404-141
Symbolbild für eine Ansprechpartnerin