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Anträge auf die Gewährung der Starterprämie sind nun möglich

Die KV Bremen und die Krankenkassen haben eine Richtlinie verabschiedet, die die Umsetzung der Beschlüsse des Landesausschusses zu den Sicherstellungszuschlägen regelt. Es können nun Anträge auf Gewährung einer Starterprämie ab dem 1. Oktober 2024 gestellt werden.

Im September 2024 wurde ein umfassendes Förderpaket für Bremerhaven geschnürt. Hausärzte, Hautärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Kinder- und Jugendpsychiater können seit dem 1. Oktober 2024 von Halteprämien und Starterprämien profitieren.

Die zwei Starterprämien richten sich an Ärzte, die sich neu in Bremerhaven niederlassen oder dort eine Anstellung aufnehmen. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist u.a. eine Verpflichtung, mindestens drei Jahre in Bremerhaven tätig zu bleiben.

Die verabschiedete Richtlinie übernimmt die vom Landesausschuss beschlossene Ausgestaltung der Sicherstellungszuschläge und definiert die Verfahrensabläufe. Ein Formular zur Abgabe der Verpflichtungserklärung für die 3-jährige Tätigkeit in Bremerhaven steht nun ebenfalls bereit.

Weitere Informationen sowie die Richtlinie und das Muster der Verpflichtungserklärung finden Sie hier: Förderung Bremerhaven

 

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