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AOK Bremen/Bremerhaven kündigt den Gerinnungshemmervertrag

Die AOK Bremen/Bremerhaven hat den Gerinnungshemmervertrag nach §140a SGB V zum 30. Juni 2026 gekündigt.

Die mit dem Vertrag vereinbarten Leistungen (GOP 99435 bis 99437) können daher für die Zeit ab 1. Juli 2026 für Patienten der AOK Bremen/Bremerhaven nicht mehr abgerechnet werden. 

Seit Beginn der Laufzeit des Vertrages haben einige relevante Entwicklungen im Arzneimittelsektor stattgefunden. Das ursprünglich formulierte Ziel des Vertrages ist für die Krankenkassen somit obsolet geworden. Der Vertrags bestand seit dem 1. April 2018 mit der AOK Bremen/Bremerhaven und der hkk. Die hkk hatte den Vertrag bereits zum 30. Juni 2024 beendet.

 

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