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AOK HZV Vertrag um Erweiterte Prävention für Kinder und Jugendliche ergänzt

Kinder-und Jugendärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen, können seit dem 1. Januar 2025 zusätzliche Vorsorge-/Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11, J2) abrechnen.

  • GOP 99210 A ( U10-Kinder mit 8 bis 9 Lebensjahren)
  • GOP 99211 A ( U11-Kinder mit 10 bis 11 Lebensjahren)
  • GOP 99212 A ( J2- Jugendliche im Alter von 16-17 Jahren)

Ein Antrag zur Teilnahme ist nicht erforderlich. Die Teilnahme erfolgt durch die Abrechnung der GOP in der Quartalsabrechnung.

 

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