Details der Anpassungen
Finanzierung ärztliche Weiterbildung: Bereits 2024 hatten sich die Vertragspartner in der Präambel zum AOP-Vertrag auf eine Prüfung verständigt, ob und inwieweit eine zusätzliche Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung im Rahmen der Vergütung ambulanter Operationen erforderlich ist. Um diesem Thema mehr Priorität einzuräumen, wurde nun festgelegt, dass die Überprüfung im Jahr 2026 erfolgen wird.
AOP-Katalog: Der AOP-Katalog (Anlage 1 des AOP-Vertrages) wurde zum 1. Januar 2026 im Abschnitt 1 um die transurethrale Injektion bei Ostiuminsuffizienz (OPS-Kode 5-569.62) erweitert und auf die OPS-Version 2026 sowie den aktuellen EBM-Stand angepasst. Der neu aufgenommene OPS-Kode ist im Dokument gelb markiert. Die Regelungen zu den mit „*“ gekennzeichneten EBM-Ziffern, die bei Durchführung der jeweiligen Prozedur entsprechend abgerechnet werden können, auch wenn der Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition nicht oder nicht vollständig erfüllt ist, wurden bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die Leistungen können somit weiterhin abgerechnet werden.
Kontextfaktoren: Bei den Kontextfaktoren (Anlage 2 des AOP-Vertrages) gibt es Anpassungen bei Eingriffen an den Augenmuskeln. Hintergrund ist der vollständige Wegfall der Angabe der Seitenlokalisation bei OPS-Kodes für kombinierte Augenmuskeloperationen (OPS 5-10k ff.). Zudem wurde die Befristung der Kontextfaktoren für ophthalmologische Eingriffe um ein Jahr verlängert. Damit haben Krankenhaus- und Belegärzte Klarheit, in welchen Fällen eine eigentlich ambulant mögliche Operationen stationär erfolgen darf.
Frakturzuschläge und Schwergradsystematik: Die Frakturzuschläge (Anlage 3 des AOP-Vertrages) werden 2026 aufgrund der Anhebung des Orientierungswertes entsprechend erhöht. Sie sollen höhere Aufwände vergüten, die durch die Nichtplanbarkeit der Eingriffe entstehen, zum Beispiel durch das Vorhalten von Personal und Räumen. Zur Weiterentwicklung der 2023 eingeführten Schweregradsystematik wurde dreiseitig abgestimmt, die Beratungen im Jahr 2026 fortzuführen. Diesbezüglich gibt es noch keine Anpassung.