Dabei gilt der gemeinsame Appell von der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, den Verantwortlichen des Krisenstabs und der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, dass zunächst die Versorgung der durch die Corona-Impfverordnung priorisierten Gruppen erfolgen soll. Hier stehen hausärztliche Praxen, aber auch fachärztliche Praxen im Vordergrund, die diese vulnerablen Patienten versorgen.
Konsentiert ist dabei zwischen allen Beteiligten zudem, dass die Option der Bestellung tatsächlich für den einzelnen Arzt gegeben ist und nicht auf eine Bestellung je Praxis begrenzt wird – andernfalls bekäme eine große hausärztliche Gemeinschaftspraxis die gleiche Zahl an Impfdosen wie die persönlich nur vom Inhaber geführte Hausarztpraxis. Das ist nicht gewünscht und könnte zudem dazu führen, dass die in Bremen verfügbare Impfstoffmenge nicht genutzt würde.