Unter 60-Jährige sollen sich „nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung“ weiterhin damit impfen lassen können, wie es in dem Beschluss heißt. Die Länder sollen nun zudem schon 60- bis 69-Jährige für das Mittel von Astrazeneca mit in ihre Impfkampagnen einbeziehen können.
Die Ständigen Impfkommission (STIKO) erklärte, man haben nach mehreren Beratungen auch unter Hinzuziehung externer Experten und auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen diese Entscheidung getroffen.
Was die Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der Vakzine erhalten hatten, will die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung abgeben.