Erforderlich werden die Atteste erst ab der Priorisierungsgruppe zwei beziehungsweise drei. Die Durchimpfung der Prio1-Gruppen sind aktuell noch nicht abgeschlossen.
Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat: Priorisierungsgruppe zwei ab 70 Jahre, drei ab 60 Jahre. Hier kann der Nachweis über den Personalausweis erfolgen.
Für die Ausstellung des Attests ist eine formlose Bescheinigung durch den Arzt ausreichend (Mustertext siehe unten). Die Ausstellung wird pauschal mit 5 Euro vergütet. Hinzu kommen 0,90 Euro bei einem Versand per Post. Weitere Details und die GOP wird die KV Bremen zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Attest für Patienten mit Vorerkrankungen, Priorisierungsgruppe 2
Erkrankungen: Trisomie 21, Demenz oder geistige Behinderung sowie Menschen nach Organtransplantationen
Beispieltext: „Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.“
Attest für Patienten mit Vorerkrankungen, Priorisierungsgruppe 3
Erkrankungen: Diabetes mellitus, Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension), zerebrovaskuläre Erkrankungen oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Immundefizienz oder HIV-Infektion, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Adipositas (BMI über 30).
Beispieltext: „Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.“