Die Höhe dieserZahlung entspricht zirka zwei Drittel des dritten Abschlags. Zur Vermeidungvon Überzahlungen kann hiervon in Einzelfällen abgewichen werden.
Grund für die Verzögerung sind die aufwendigen Berechnungen zum Corona-Schutzschirm.
Der Honorarbescheid für das Quartal 1/2021 wird im Anschluss erstellt und die spitz abgerechnete Restzahlung dann voraussichtlich am 19. August 2021 überwiesen.
- 4. Abschlag für Quartal 1/2021: 27. Juli 2021
- Restzahlung für Quartal 1/2021 : ca. 19. August 2021