Verhandlungen mit den Kassen: KV Bremen fordert regionalen Punktwertzuschlag
Im Rahmen der Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2023 hat die KV Bremen einen regionalen Punktwertzuschlag gefordert. Für den Fall eines Scheiterns der Verhandlungen hat die Vertreterversammlung auf der Sitzung am 6. Dezember grünes Licht dafür gegeben, das Landesschiedsamt anzurufen.
Die Finanzierungsverhandlungen auf Bundesebene sind mit einer Erhöhung des Orientierungswertes um zwei Prozent beendet worden. Dieses Ergebnis bildet die Grundlage für die anschließenden Verhandlungen zwischen regionalen KVen und den Krankenkassen. Mit Blick auf die nachweislich hohe Kostensituation im Bundesland Bremen hat die KV Bremen nun unter anderem einen regionalen Punktwertzuschlag in Höhe von rund zwei Prozentpunkten gefordert.
Sollte es zu keiner Einigung mit den Krankenkassen kommen, wird die KV Bremen das Landesschiedsamt anrufen.
Wegfall der Neupatientenregelung: HVM muss angepasst werden
Durch den Wegfall der Neupatientenregelung muss auch der Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KV Bremen zum 1. Januar 2023 angepasst werden. Die Vertreterversammlung hat auf der Sitzung am 6. Dezember 2022 die notwendigen Änderungen beschlossen.
Die Neupatientenfälle sind ab dem ersten Quartal 2023 RLV-relevant. Bei den Fallzahlenzuwachsbegrenzung-Berechnungen werden daher die eingereichten RLV-Fälle des Vorjahresquartals um die TSVG-Neupatienten-Fälle erhöht.
Außerdem werden die Sonderregelung bei der Berechnung der Fallzahlzuwachsbegrenzung (FZB) in den RLV-Durchführungsbestimmungen aufgehoben. Die so genannte 7-Prozent-FZB-Regelungen bei Unterschreitung der zugewiesenen RLV-Fallzahl werden wiederaufgenommen.
Der HVM und die RLV-Durchführungsbestimmungen sind in Kürze auf der Homepage der KV Bremen abrufbar: www.kvhb.de/praxen/abrechnung-honorar/honorar
KV Bremen gibt sich ein Compliance-Managementsystem
Die Einhaltung von Gesetzen und Regeln in der KV Bremen wird künftig über ein Compliance-Managementsystem gesteuert. Die Vertreterversammlung hat auf der Sitzung am 6. Dezember 2022 der Beauftragung einer spezialisierten Kanzlei zugestimmt.
Das Compliance-Managementsystem der KV Bremen fußt auf zwei Säulen: Es werden Regelungen getroffen für interne Strukturen insbesondere durch Angebote für Mitarbeiter, die Hinweise zu Auffälligkeiten geben möchten. Dies wird dann anonym oder namentlich in einem geschützten Verhältnis möglich sein. Ferner wird ein Compliance-Verfahren für die Vertreterversammlung etabliert, da hier die Aufgabe angesiedelt ist, das Handeln des KV-Vorstandes zu überwachen.
Mit der Einführung eines Compliance-Managementsystem setzt die KV Bremen den Auftrag der Vertreterversammlung um und kommt gleichzeitig bereits den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes nach, das voraussichtlich 2023 in Kraft tritt und eine externe Meldestelle für Unternehmen einer bestimmten Größenordnung verpflichtend vorsieht.
KV Bremen zahlt Beschäftigten Inflationsausgleichsprämie
Die KV Bremen zahlt ihren Beschäftigten eine Inflationsausgleichsprämie. Die Vertreterversammlung hat auf der Sitzung am 6. Dezember 2022 den Vorschlag des KV-Vorstandes begrüßt und zugestimmt.
Grundlage für die Inflationsausgleichsprämie ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“. Unter anderem ermöglicht das Gesetz, Arbeitgebern ihren Beschäftigten steuer- und abgabefrei einen Ausgleich zu zahlen. Die KV Bremen zahlt gestaffelt nach Vergütungsruppen, für die Einkommensniedrigen den höchsten Betrag, wenigstens 100 Euro und maximal 700 Euro aus.