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Barrierefreiheit in Praxen: Fragenkatalog ist ab sofort online

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) muss einem gesetzlichen Auftrag folgend Informationen zur Barrierefreiheit von Praxen bundesweit einheitlich bereitstellen. Praxen werden gebeten, über einen Online-Fragebogen im „KBV-Praxisportal“ entsprechende Angaben zu machen.

Die KBV hat gemeinsam mit dem Deutschen Behindertenrat und der Bundesfachstelle Barrierefreiheit den Kriterienkatalog zur Barrierefreiheit von Praxen überarbeitet und erweitert. Ziel ist es, Informationen zur Barrierefreiheit bundesweit einheitlich online bereitzustellen – insbesondere in der Arzt- und Psychotherapeutensuche unter arztsuche.116117.de. Grundlage ist ein gesetzlicher Auftrag aus dem Sozialgesetzbuch und dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG).

Damit die KBV diesen Auftrag erfüllen kann, ist sie auf die Mithilfe der Praxen angewiesen. Für die Angabe der Praxisdaten gibt es einen neuen, interaktiven Online-Fragebogen, der über das „KBV-Praxisportal“ zu erreichen ist. Dazu sind die bekannten FIM-Zugangsdaten erforderlich (Hinweis: Es handelt sich um die Zugangsdaten für Fortbildungen, eDoku, Qualiprüfungen).

Unter folgendem Link können sich alle Ärzte über die Anwendung „BAP“ (Bundesarztpflege) anmelden und die Informationen zur Barrierefreiheit einpflegen:

https://praxis-portal.kv-safenet.de

Die erhobenen Informationen werden direkt in das Bundesarztregister übernommen und anschließend in der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KBV sowie in einem nächsten Schritt in den jeweiligen Suchportalen der Kassenärztlichen Vereinigungen veröffentlicht.

Praxen ohne FIM-Zugang können eine Mail an praxissupportedv@kvhb.de senden, um ihre persönlichen Zugangsdaten anzufordern.