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Bearbeitung von Widersprüchen verzögert sich

Bei der Bearbeitung von Widersprüchen (und ggfs. anderweitigen Anträgen) kann es aufgrund pandemiebedingter Zusatzaufgaben derzeit zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Hintergrund: Jedes Mitglied der KV Bremen ist befugt, gegen Verwaltungsakte (Bescheide) der KV Bremen innerhalb eines Monats nach Zustellung in Widerspruch zu gehen und somit von seinem Rechtsschutz Gebrauch zu machen. 

Für Widerspruchsverfahren, soweit sie nicht erfolgreich sind, wird gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Gebührenordnung der KV Bremen eine Widerspruchsgebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. Im Falle einer Rücknahme des Widerspruchs innerhalb der Widerspruchsfrist fällt keine Widerspruchsgebühr an.

 

#Abrechnung / Honorar