Zusätzlich erhält der Facharzt bzw. Psychotherapeut einen extrabudgetären Zuschlag auf die jeweilige Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale, dessen Höhe sich nach der Anzahl der Kalendertage zwischen der Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit und dem vermittelten Termin bemisst. Zur Plausibilisierung empfehlen wir somit, den Tag der Terminvermittlung in dem entsprechenden Feld (KVDT 4115) mit anzugeben.
Weitere Informationen zu TSVG-Konstellationen und Abrechnung.