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Behandlung von ALS: Für das Arzneimittel Qalsody wurde die Vergütung geregelt

Für die Anwendung des Arzneimittels Tofersen (Handelsname Qalsody) zur Behandlung der amyotrophen Lateralsklerose (ALS) wurde die Vergütung geregelt. Zum 1. Januar 2025 wird für die intrathekale Anwendung von Tofersen mittels Lumbalpunktion und anschließender Nachbetreuung die neue GOP 02345 (Zusatzpauschale für die Gabe von Tofersen) in den Abschnitt 2.3 EBM aufgenommen.

Die GOP 02345 ist gemäß der Dosierungsvorgaben höchstens fünfmal im Behandlungsfall berechnungsfähig und ist mit 609 Punkten (75,48 Euro) bewertet.

Die GOP 02345 ist nur von Fachärzten für Neurologie, Nervenheilkunde und Neurochirurgie berechnungsfähig. Denn die Fachinformation sieht die Gabe von Tofersen nur von Ärzten mit Erfahrung in der Behandlung von ALS und mit Lumbalpunktionen vor.

Die Vergütung der GOP 02345 erfolgt zunächst extrabudgetär.

Qalsody ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit ALS, die mit einer Mutation im SuperoxidDismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist. Die Anwendung erfolgt intrathekal. Gemäß der aktuell gültigen Fachinformation ist zunächst eine entlastende Liquorentnahme mittels Lumbalpunktion und anschließend über den gleichen Zugang eine intrathekale Injektion des Arzneimittels vorgesehen.

Die Untersuchung der SOD1-Genmutation erfolgt im Rahmen der Diagnostik der an ALS erkrankten Patienten und ist nach den GOP des humangenetischen Abschnittes 11.4.3 EBM berechnungsfähig.

 

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