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Bei Patienten der IKK gesund plus gilt jetzt eine vertragliche Vergütung für den CRP-Schnelltest

Zur Durchführung einer Untersuchung und Bestimmung des C-raktiven Proteins wurde zum 1. Juli 2026 eine Vereinbarung mit der IKK gesund plus geschlossen. Für den Schnelltest können ausgewählte Fachgruppen unkompliziert eine Vergütung von 9,50 Euro abrechnen (GOP 99140). Ziel der Vereinbarung ist der sinnvolle Einsatz von Antibiotika.

Folgende Fachgruppen können gemäß § 2 der Vereinbarung die GOP 99140 abrechnen. Eine Genehmigung bzw. Antragsstellung zur Vertragsteilnahme ist dabei nicht erforderlich:

  • Hausärzte
  • Hausärztliche Internisten
  • Fachärzte für Kinder u. Jugendmedizin
  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 
  • Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Pneumologie sowie Fachärzte für Innere Medizin, die abrechnungstechnisch mit dem Schwerpunkt Pneumologie gleichgestellt sind

Die Vereinbarung gilt für alle Versicherten der IKK gesund plus unabhängig von ihrem Wohnort, die Symptome einer bakteriellen Infektion der oberen Atemwege aufweisen. Eine Einschreibung der Patienten ist nicht erforderlich.

Patienten mit Symptomen, die auf eine bakterielle Infektion der oberen Atemwege hinweisen, sollen nach der Vereinbarung einem Schnelltest zur Bestimmung des C-reativen Proteins im Blut unterzogen und nur bei Bestätigung der Verdachtsdiagnose antibiotisch behandelt werden.

Die vertragliche Abrechnungsziffer 99140 ist nicht neben der GOP 32128 EBM abrechenbar. Medizinisch notwendige weitere Maßnahmen die Diagnostik und Therapie sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Vertrag CRP-Schnelltest

 

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