Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Beim Vertrag „mp MRT der Prostata“ gilt für zuweisende Fachärzte die GOP 99066

Mit dem neuen Selektivvertrag „mp MRT der Prostata“ wurde zum 1. Januar ein qualitativ hochwertiges, modernes Diagnostikverfahren eingeführt. Teilnehmen können Radiologen – zuweisende Fachärzte werden mit 10 Euro vergütet.

Mit dem Vertrag gem. §140 a SGB V zur Durchführung des multiparametrischen MRT (mp MRT) der Prostata wurde zum 1. Januar 2026 ein qualitativ hochwertiges, modernes Diagnostikverfahren eingeführt, das bislang nicht im EBM abgebildet ist. Versorgungsziel ist sowohl die angemessene und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten der IKK gesund plus mit Anspruch auf besondere
radiologische Diagnostik, als auch die schnellere, schmerzfreie und strahlungsfreie Voruntersuchung mittels mp MRT.

Fachärzte für Radiologie können das mp MRT der Prostata im Rahmen des Selektivvertrags erbringen. Als zuweisende Facharztgruppen können Fachärzte für Urologie sowie fachärztlich tätige Internisten mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie tätig werden.

Die zuweisenden Fachärzte erklären mit der Erbringung und Abrechnung der Leistung formal ihre Teilnahme. Die Abrechnung der Leistung der Aufklärung, Beratung und Terminvermittlung des zuweisenden Facharztes wird in Höhe von je 10 Euro vergütet und erfolgt unter Angabe der Abrechnungsziffer 99066.

Der zuweisende Facharzt identifiziert potentielle Patienten mit Verdacht auf oder mit einem Prostatakarzinom und überweist nach erforderlicher Beratung und Aufklärung zur Behandlung an den teilnehmenden Radiologen und unterstützt den Patienten durch zeitnahe Terminvermittlung.

 

#Abrechnung / Honorar,  #Vertrag