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Bescheinigung für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ist online abrufbar

Bisher gab es kein geregeltes Verfahren für die Impfung der Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen. Auf der Internetseite der KV Bremen ist jetzt eine Bescheinigung zur Vorlage in den Arztpraxen abrufbar.

Neben der ausgefüllten und unterzeichneten Bescheinigung müssen die Kontaktpersonen einen Beleg in Kopie über die Pflegebedürftigkeit vorlegen. Nur dann ist der Impfanspruch entsprechend dokumentiert. Derzeit werden die Gruppen 2 (hohe Priorität) sowie 3 (erhöhte Priorität) bevorzugt geimpft. 

Patienten können die Bescheinigung über die Startseite der KV Bremen (Für Patienten / Kontaktpersonen Pflegebedürftige) oder über diesen Direkt-Link abrufen: www.kvhb.de/kontaktpersonen

Für die Versicherten der AOK Bremen/Bremerhaven gibt es ein vereinfachtes Verfahren: Die Krankenkasse schreibt ihre Versicherten mit Pflegegrad direkt an und stattet diese mit Bescheinigungen für zwei enge Kontaktpersonen aus. Anhand der Daten, die die AOK über ihre pflegedürftigen Versicherten besitzt, müssen die Kontaktpersonen keinen Nachweis über die Pflegedürftigkeit in der Praxis vorlegen. Es reicht die Bescheinigung (Logos der KV Bremen und der AOK Bremen/Bremerhaven in der Kopfzeile). 

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