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Beschlüsse der GMK zur COVID-19 Schutzimpfung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 2. August Beschlüsse zur COVID-19 Impfung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefasst.

  1. Es werden nunmehr alle Länder Impfungen für Zwölf- bis 17-Jährige auch in Impfzentren oder auch mit anderen niedrigschwelligen Angeboten anbieten. Dabei ist eine entsprechende ärztliche Aufklärung erforderlich, sowie eine ggf. notwendige Zustimmung der Sorgeberechtigten einzuholen. Zudem können die Kinder und Jugendlichen auch durch die niedergelassenen Kinder-, Jugend- und Hausärzte und auch im Rahmen der Impfung von Angehörigen der Beschäftigten durch Betriebsärzte geimpft werden.
  2. Für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Universitäten und Berufsschulen machen die Länder strukturierte, niedrigschwellige Angebote oder solche in Kooperation mit den Impfzentren. Darüber hinaus können Kindern niedrigschwellige Angebote gemacht werden. Dies kann zu einem sichereren Start in den Lehr- und Lernbetrieb nach den Sommerferien beitragen. Die Angebote sind so auszugestalten, dass die Freiwilligkeit der Annahme dieses Impfangebotes nicht in Frage gestellt wird.

Hintergrund:

Für die COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen.

Es stehen ausreichend Impfdosen beider Hersteller zur Verfügung, um allen der ca. 4,5 Millionen zwölf- bis 17-jährigen Personen in Deutschland diese Impfung unmittelbar anbieten zu können.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt bezüglich des Impfstoffs von BioN-Tech/Pfizer die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung annehmen lassen, sowie für Kinder und Jugendliche, in deren Umfeld sich Angehörige oder andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung (z. B. Patienten unter immunsuppressiver Therapie) besteht. Jugendliche, die arbeitsbedingt ein erhöhtes Expositionsrisiko oder einen engen Kontakt zu vulnerablen Gruppen haben, sollen nach Empfehlung der STIKO auch geimpft werden.

Derzeit berät die STIKO die Impfung von Kindern und Jugendlichen mit dem mittlerweile ebenfalls zugelassenen Impfstoff von Moderna.

Auch wenn die STIKO neben dieser ausdrücklichen Empfehlung zur Impfung von bestimmten Gruppen von Kindern und Jugendlichen bisher keine allgemeine Empfehlung zur Impfung von zwölf- bis 17-Jährigen gibt, weist sie doch ausdrücklich darauf hin, dass „nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. des oder der Sorgeberechtigten eine Impfung möglich“ ist. In diesem Sinne hat die GMK bereits am 06.05.2021 beschlossen, allen Kindern und Jugendlichen bis Ende August 2021 ein entsprechendes Impfangebot machen zu wollen. Dieses Impfangebot ist von Sorgeberechtigten, Kindern und Jugendlichen gut angenommen worden. Stand 01.08.2021 sind bundesweit bereits 20,5 % der 12- bis 17-Jährigen geimpft worden. 9,9 % dieser Altersgruppe sind bereits voll geimpft.

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