Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 29.07.2021 mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die bestehenden Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 13,0 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 17,0 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 29.07.2021 bleiben unberührt.
Aufhebung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung innerhalb der Fachgruppe der Nervenärzte, für die „Quotensitze“ der Psychiater / FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 29.07.2021 mit dem der Landesausschusses Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen festgestellt hat, dass zur Erfüllung des festgestellten Versorgungsanteils nunmehr Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie im Umfang von 1,0 Versorgungsaufträgen zugelassen werden können, wird aufgehoben.
- Der Landesausschuss stellt fest, dass der in der Bedarfsplanungs-Richtlinie vorgesehene Versorgungsanteil für Fachärzte für Psychiatrie sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie in der Arztgruppe der Nervenärzte erfüllt wird.