Der Stand der Versorgung wurde geprüft. Die Versorgungsgrade werden in der vorliegenden Form festgestellt. Darüber hinaus wurden folgende Beschlüsse getroffen:
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hausärzte in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 31.10.2025, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hausärzte im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 15,00 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 30,00 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 31.10.2025 bleiben unberührt.
Änderung bei den „Quotensitzen“ für überwiegend/ausschließlich ärztlich tätige Psychotherapeuten in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 31.10.2025, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für ärztliche Psychotherapeuten im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 2,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 4,25 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 31.10.2025 bleiben unberührt.
Änderung bei den „Quotensitzen“ für FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie in Bremen-Stadt
- Der Beschluss vom 02.04.2025, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für FÄ für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Planungsbereich Bremen-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 12,50 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 13,00 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 02.04.2025 bleiben unberührt.
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung der Hautärzte in Bremerhaven-Stadt
- Der Beschluss vom 17.07.2025, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Hautärzte im Planungsbereich Bremerhaven-Stadt die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 2,75 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 3,75 Versorgungsaufträge erhöht wird.
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 17.07.2025 bleiben unberührt.
Änderung des Beschlusses zur kontingentierten Entsperrung für Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB
- Der Beschluss vom 02.04.2025, mit dem der Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen im Lande Bremen für die Arztgruppe der Physikalischen- und Rehabilitations-Mediziner im Bezirk der KVHB die Zulassungsbeschränkungen im kontingentierten Umfang von 2,50 Versorgungsaufträgen aufgehoben hat, wird dahingehend geändert, dass das Kontingent auf 3,00 Versorgungsaufträge erhöht wird
- Die übrigen Bestimmungen des Beschlusses vom 02.04.2025 bleiben unberührt.
Kontingentierte Entsperrung für Transfusionsmediziner im Bezirk der KVHB
- Die für die Arztgruppe der Transfusionsmediziner im Bezirk der KVHB bestehenden Zulassungsbeschränkungen werden im kontingentierten Umfang von 0,25 Versorgungsaufträgen aufgehoben
- Die Frist zur Abgabe der hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beginnt am 04.05.2026 mit der Veröffentlichung auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen (Unverzüglich nach Erklärung der Nichtbeanstandung bzw. Ablauf der Frist zur Nichtbeanstandung nach § 90 Abs. 5 SGB V) und endet am 15.06.2026 (6 Wochen nach Veröffentlichung).
- Mit der kontingentierten Aufhebung der Zulassungsbeschränkungen im Bezirk der KVHB für Transfusionsmediziner wird die Auflage verbunden, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis der durch den Landesausschuss festgestellte Versorgungsanteil erfüllt ist.