Die Impfstoffverteilung erfolgt aktuell nach dem Bevölkerungsanteil je Bundesland. Dies führt mitunter dazu, dass Ärzte in manchen Gegenden weniger Dosen erhalten als anderenorts. Da inzwischen immer mehr Menschen gegen COVID-19 geimpft sind, will der Bund die Impfstoffe künftig ausschließlich nach dem Bedarf verteilen und nicht mehr an der Bevölkerungszahl ausrichten.
Für die Umstellung benötigen das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und der Großhandel frühzeitig einen Überblick, wie viel Impfstoff wo in Deutschland benötigt wird. Dazu ist es erforderlich, dass die Arztpraxen bereits zwei Wochen im Voraus ihre Bestellungen in den Apotheken einreichen. Vorgaben zu Bestellmengen soll es dann nicht mehr geben. Das BMG geht davon aus, dass dann genügend Impfstoff zur Verfügung stehen wird.
Dennoch sind Kürzungen wegen zusätzlich anstehender Zweitimpfungen mit mRNA-Vakzinen im Rahmen der heterologen Impfung nicht ausgeschlossen. Es wird derzeit von BMG, Impfstoffherstellern und Großhandel geprüft, ob die Arztpraxen zukünftig zumindest etwas früher als bisher eine Rückmeldung erhalten können, ob die bestellte Menge in dem Umfang ausgeliefert werden kann.
Die bedarfsabhängige Impfstoffverteilung soll nach den Plänen des BMG erstmals in der Woche vom 26. Juli bis 1. August erfolgen. Für die Praxen bedeutet das, dass sie am kommenden Dienstag (13. Juli) einmalig für zwei Wochen den Impfstoff bestellen: wie bisher für die Woche vom 19. bis 25. Juli und zusätzlich für die Woche vom 26. Juli bis 1. August.
Arztpraxen erhalten in der Woche vom 19. bis 25. Juli rund zwei Millionen Impfstoffdosen von BioNTech/Pfizer. Das hat das Bundesgeundheitsminiterium mitgeteilt. Der Impfstoff von Johnson und Johnson wird nicht ausgeliefert.
Zur Unterscheidung beider Bestellungen schreiben Ärzte auf die Rezepte für die Woche vom 19. bis 25. Juli „Bestellung für die 29. KW“, auf die Rezepte für die Woche vom 26. Juli bis 1. August „Bestellung für die 30. KW“.
Ab dem darauffolgenden Dienstag erfolgt die Impfstoffbestellung jeweils wieder nur für eine Woche – dann immer für die übernächste Woche: so am 20. Juli für die Woche vom 2. bis 8. August.
An der Bestellung selbst ändert sich für die Praxen nichts. Sie erfolgt wie bisher auf einem Arzneimitterezept (Muster 16) – getrennt für Erst- und Zweitimpfungen. Impfstoff und Impfstoffzubehör werden weiterhin jeden Montagnachmittag ausgeliefert.