Die GMK teilte mit, dass anfangs geringere Mengen an Impfdosen für die betriebsärztlichen Impfungen zur Verfügung stünden, die Menge aber schrittweise steigen werde.
Die entsprechenden Vorbereitungen befinden sich zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und den Verbänden der Betriebsärzte in der finalen Abstimmung. Die Coronavirus-Impfverordnung soll in Kürze angepasst werden.
Die BDA führt aktuell eine Abfrage bei betriebsärztlichen Dienstleistern und freiberuflichen Betriebsärzten durch, um die Impfkapazitäten zu erfassen und eine ausreichende Belieferung mit Impfstoffen sicherzustellen. Auch Vertragsärzte, die als Betriebsärzte arbeiten, müssen sich bei der BDA melden und an der Abfrage teilnehmen, sofern sie als Betriebsarzt an der Impfkampagne teilnehmen möchten.
Eine Registrierung zur Abrechnung über die KV Bremen kann erst nach der finalen Abstimmung erfolgen. Sobald die entsprechenden Vorgaben vorliegen, wird die KV Bremen alle Informationen auf der Homepage zugänglich machen.