Icon für Meldungen, Rubrik "Abrechnung und Honorar"

Bewertungsausschuss klärt rückwirkend Abrechnung von neuen Zuschlägen für Heim- und Nachtdialyse

Zur Abrechnung der Heim- und Nachtdialysen bei Erwachsenen hat der Bewertungsausschuss (BA) zwei Klarstellungen rückwirkend zum 1. Januar 2025 beschlossen. Sie betreffen die neuen Zuschläge, die seit Jahresbeginn zur Förderung beider Dialyseformen gezahlt werden.

Förderzuschläge für Heimdialyse auch im Anschluss an eine IPD

Zum einen geht es um Patienten, bei denen im Vorfeld einer erstmaligen Heimdialyse eine intermittierende Peritonealdialyse (IPD) durchgeführt wurde. Auch in diesen Fällen können Ärzte den Förderzuschlag zu den GOP 40825 bis 40827 abrechnen, sobald die Dialyse zu Hause durchgeführt wird.

 

Uhrzeitangabe bei der Nachtdialyse

Die zweite Klarstellung betrifft die Angabe der Uhrzeit für den Zuschlag für die Nachtdialyse (GOP 40840). Demnach reicht es aus, wenn Ärzte in ihrer Abrechnung das Ende der Dialysebehandlung angeben. Der ursprüngliche Beschluss sah vor, dass sowohl Anfang- als auch Ende-Uhrzeit der Nachtdialyse aufzuführen sind.

Zur Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung von Dialysepatienten hatten KBV und GKV-Spitzenverband Ende vergangenen Jahres eine Anschubfinanzierung beschlossen, um vor allem die Heimdialysen bei Erwachsenen zu fördern. Dazu wurden zum 1. Januar 2025 drei neue Förderzuschläge (GOP 40845, 40846 und 40847) eingeführt (Landesrundschreiben Nr. 1 / 29. Januar 2025).

Die Zuschläge werden für die ersten 52 Wochen einer Heimdialysebehandlung gezahlt. Zudem wurde mit der GOP 40840 ein Zuschlag für Nachtdialysen aufgenommen.

 

#Abrechnung / Honorar