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Blankoverordnungen für Physiotherapie starten im November mit ausgewählten Erkrankungen der Schulter

Ab November 2024 können Blankoverordnungen für Physiotherapie ausgestellt werden. Möglich ist dies für Erkrankungen im Schulterbereich, zum Beispiel bei Luxationen, Frakturen oder starken Verbrennungen. In dem Fall bestimmen Physiotherapeuten Heilmittel, Menge und Frequenz der Behandlung und übernehmen auch die wirtschaftliche Verantwortung.

Zunächst stellt der Arzt wie gewohnt die Diagnose und trifft die Entscheidung, dass Physiotherapie notwendig ist. Geben Sie dabei den ICD-10-Kode und die Diagnosegruppe „EX“, die im Heilmittel-Katalog für Erkrankungen der Extremitäten vorgesehen ist, in die Verordnungssoftware ein.

Die Software erkennt aus der Kombination von Kode und Diagnosegruppe, ob eine Blankoverordnung möglich ist und bietet diese an. Spricht aus medizinischer Sicht nichts dagegen, klicken Sie dies entsprechend an. Die Software kennzeichnet die Heilmittel-Verordnung dann als Blankoverordnung. Die Angaben

  • Heilmittel gemäß Heilmittelkatalog
  • Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • Therapiefrequenz

entfallen dann.

Blankoverordnungen für Physiotherapie sind bei mehreren Erkrankungen im Bereich des Schultergelenks möglich. Dazu zählen zum Beispiel Luxationen des Schultergelenkes, Läsionen der Rotatorenmanschette, Frakturen der gelenkbildenden Knochen oder starke Verbrennungen in der Schulterregion.

Den zugrundeliegenden Vertrag nach §125a SGB V (Krankenkassen u. Therapeuten) finden Sie auf der Homepage des GKV-Spitzenverbands.

Der Anhang 1 zur Anlage 1 dieses Vertrages enthält eine Liste aller Indikationen, bei denen eine Blankverordnung, im Zusammenhang mit der Diagnosegruppe „EX“ nach Heilmittel-Katalog, möglich ist. Weitere Indikationen sind vorgeschlagen worden, wurden aber vorerst nicht vereinbart.

Blankoverordnungen unterliegen, wie Verordnungen im Rahmen eines langfristigen Heilmittelbedarfes, nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung für ärztlich verordnete Heilmittel. Die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen die behandelnden Physiotherapeuten.
 

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